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Benutzungsordnung und Hinweise zum Datenschutz

  1. ALLGEMEINES
    Die Rathausbücherei Stadecken-Elsheim ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Stadecken-Elsheim.

  2. BENUTZERKREIS
    Im Rahmen dieser Ordnung kann jeder auf öffentlich-rechtlicher Ebene die zur Ausleihe bestimmten Medien entleihen und die Rathausbücherei benutzen.

  3. ANMELDUNG
    Der/Die Benutzer/-in meldet sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen die schriftliche Erlaubnis des/der gesetzlichen Vertreter/-in. Der/Die Benutzer/-in bzw. der/die gesetzliche Vertreter/-in erkennt die Benutzungsordnung durch eigenhändige Unterschrift an. Jede/r Benutzer/-in erhält bei der Anmeldung einen Benutzerausweis. Der Benutzerausweis ist nicht übertagbar und bleibt Eigentum der Rathausbücherei. Ein Ausweisverlust muss der Rathausbücherei unverzüglich angezeigt werden. Jeder Wohnungswechsel ist der Rathausbücherei mitzuteilen.   Die Entgeltregelung bei der Anmeldung, der Verlängerung und beim Verlust des Benutzerausweises ist unter der lfd. Nummer 7 aufgeführt.

  4. AUSLEIHE, VERLÄNGERUNG, VORMERKUNG
    Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden alle Medien bis zum Ablauf der nachfolgend aufgeführten     Rückgabe fristen ausgegeben:
    a) Bücher, Hörbücher, CDs und CD-ROMs: 3 Wochen
    Die Rückgabefrist kann auf Antrag bis zu 3 Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
    b) Zeitschriften: 14 Tage. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

  5. 5. AUSWÄRTIGER LEIHVERKEHR
    Im Bestand der Rathausbücherei nicht vorhandene Medien können im Rahmen der geltenden Richtlinien im auswärtigen Leihverkehr beschafft werden. Für jede Leihverkehrs-Bestellung wird pro Titel bei Abholung der     Bestellung ein Entgelt von € 3,00 erhoben. Dieser Betrag gilt auch für die Abholung von Titeln, die     Bibliotheksbesucher selbständig bei der Virtuellen Bibliothek Rheinland-Pfalz bestellt haben. Eine Garantie, dass der gewünschte Titel lieferbar ist, kann nicht gewährleistet werden.

  6. BEHANDLUNG DER ENTLIEHENEN MEDIEN
    Der/Die Benutzer/-in ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln, sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Der Verlust entliehener Medien ist der Rathausbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für jede Beschädigung, Veränderung, Verlust oder Beschmutzung ist der/die Benutzer/-in bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten schadensersatzpflichtig. Für Schäden, die aus einer durch Missbrauch des Benutzerausweises ermöglichten Benutzung entstehen, ist der/die eingetragene Benutzer/-in haftbar.

  7. ENTGELTE
    a) Die Ausleihe aller Medien ist kostenlos.
    b) Ausstellen eines Ersatzausweises: € 3,00

  8. HAUSORDNUNG
    Das Büchereipersonal übt das Hausrecht aus. Der Aufenthalt in den Räumen der Bücherei ist nur zur zweckbestimmten Benutzung erlaubt.
    Rauchen, Essen, Trinken und Handynutzung sind in der Bücherei nicht gestattet. Eine Belästigung oder Störung anderer Bibliotheksbesucher/-innen ist zu vermeiden.
    Medien, die den Regalen entnommen und nicht ausgeliehen werden, sind an ihren Standort zurückzubringen oder an der Ausleihetheke abzugeben. Sammlungen, Werbung sowie jede Gewerbetätigkeit sind in der Bücherei nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Gemeindeverwaltung Stadecken-Elsheim.

  9. AUSSCHLUSS
    Personen, die gegen Bestimmungen dieser Ordnung mehrfach oder erheblich verstoßen, können auf Zeit oder auf Dauer von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

  10. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ
    Die bei der Anmeldung mitgeteilten Daten (Name, Geburtsdatum und Anschrift) werden zur Abwicklung des automatisierten Ausleihverfahrens elektronisch gespeichert. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. 
    Die Benutzerinnen/er erklären sich damit einverstanden, dass angegebene personenbezogene Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung und zur individuellen Erstellung und Versendung von Informationen durch die Rathausbücherei Stadecken-Elsheim gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Sie erhalten auf Anfrage Auskunft über Ihre gespeicherten Daten und können die Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen bzw. die Einwilligung für die Zukunft widerrufen.
Suchformular

Rathaus

Gemeindeverwaltung
Auf der Langweid 10
55271 Stadecken-Elsheim
Tel: 06136-2248
Fax: 06136-6701
E-Mail: gemeinde@remove-this.stadecken-elsheim.de

Öffnungszeiten des Verwaltungsbüros
montags und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr
mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr

Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag       16.30 bis 18.30 Uhr
Mittwoch     09.00 bis 11.30 Uhr (Schüler der Grundschule)
Donnerstag 15.30 bis 17.30 Uhr