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Barrierefreiheitserklärung

Die Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (BITV RP) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.stadecken-elsheim.de/.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den oben genannten Anforderungen vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA) derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
 

  • Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf einer Seite ist der Kontrast eines Texts zum Hintergrund zu gering.
  • Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es besonders wichtige Bereiche, die mit der Rolle 'region' markiert sind, aber keine Beschriftung haben. Dadurch können Nutzende von Screenreader den Zweck und Inhalt des Bereiches nicht erkennen.
     

Barrierefreiheit ist Teil des aktuellen Entwicklungsprozesses. Die Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim arbeitet kontinuierlich daran, die verbleibenden Barrieren zu beseitigen. Bis die bestehenden Barrieren vollständig beseitigt sind, können Sie die Eye-Able® Assist-Software nutzen, um diese zu umgehen.

 

3. Einsatz von Eye-Able® Assist


Um allen Nutzerinnen und Nutzern einen noch individuelleren Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen, haben wir die Software Eye-Able® Assist der Web Inclusion GmbH installiert. Über das eingeblendete Symbol am Bildschirmrand lässt sich ein Assistenz-Menü öffnen, das verschiedene Darstellungsoptionen bereitstellt. Hierzu gehören unter anderem:

  • Individuelle Anpassung von Kontrasten und Farbmodi (z.B. Nachtmodus).
  • Stufenlose Skalierung der Schriftgröße.
  • Vorlesefunktionen für markierte Inhalte.
  • Visuelle Hilfen wie ein Leselineal oder ein adaptiver Cursor.

Bitte beachten Sie, dass diese Software die grundlegende Barrierefreiheit der Website ergänzt, jedoch die technische Umsetzung nach BITV-RP nicht ersetzt.

 

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 13.04.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 13.04.2026 überprüft.

 

5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:


Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim
Auf der Langweid 10
55271 Stadecken-Elsheim
gemeinde@remove-this.stadecken-elsheim.de
Tel.: 06136 2248
Fax: 06136 6701
 

6. Schlichtungsverfahren

 

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:


Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
durchsetzungsstelle@remove-this.msagd.rlp.de
https://mastd.rlp.de/themen/soziales/teilhabe-und-inklusion

 

Stand: April 2026
 

Suchformular

Rathaus

Gemeindeverwaltung
Auf der Langweid 10
55271 Stadecken-Elsheim
Tel: 06136-2248
Fax: 06136-6701
E-Mail: gemeinde@remove-this.stadecken-elsheim.de

Öffnungszeiten des Verwaltungsbüros
montags und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr
mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 11:00 bis 13:00 Uhr

Nächste Veranstaltungen

Information des LBM zum geplanten Radweg von Stadecken-Elsheim nach Mainz

Die hier angegebenen Informationen geben den Sachstand der digitalen öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vom 03.03.2021 wieder.

Die entsprechende Präsentation gibt es HIER.